LKW Führerschein in Peine – Fahrschule A&O Berufskraftfahrer für Klasse C, CE, C1, C1E & T
Du möchtest einen LKW Führerschein in Peine machen?
Bei der Fahrschule A&O in Peine kannst du alle wichtigen LKW Führerscheinklassen erwerben – schnell, professionell und mit moderner Ausbildung.
Wir bilden Fahrschüler aus Peine und Umgebung für folgende Klassen aus:
• Klasse C – LKW über 3,5 Tonnen
• Klasse CE – LKW mit Anhänger
• Klasse C1 – kleine LKW bis 7,5 Tonnen
• Klasse C1E – C1 mit Anhänger
• Klasse T – landwirtschaftliche Fahrzeuge
Zusätzlich bieten wir eine Gabelstaplerausbildung in Peine für Unternehmen und Privatpersonen an.
Der Prüfungsort befindet sich direkt in Peine, sodass du deine theoretische und praktische Prüfung ohne lange Wege absolvieren kannst.
Unsere erfahrenen Fahrlehrer bereiten dich optimal auf den LKW Führerschein in Peine vor – egal ob für den Einstieg als Berufskraftfahrer, für die Logistikbranche oder für landwirtschaftliche Fahrzeuge.
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Vorteile bei Fahrschule A&O Berufskraftfahrer
- LKW Führerschein Ausbildung direkt in Peine
- Moderne LKW Fahrzeuge für die Ausbildung
- Prüfung direkt in Peine
- Flexible Ausbildung für Berufstätige
- Staplerschein Ausbildung möglich
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Jetzt LKW Führerschein in Peine starten
Starte jetzt deine Ausbildung für den LKW Führerschein Klasse C oder CE in Peine bei der Fahrschule A&O Berufskraftfahrer
Kontaktiere uns für Beratung, Termine und Informationen zu Kosten, Ablauf und Voraussetzungen.
Klasse C1
Fahrzeugart Mittlere Lkw
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter: 18
Geltungsdauer: 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
Beinhaltet Klasse: keine
Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis
Klasse C1E
Fahrzeugart Mittlere Lastzüge bis max. 12.000 kg zG
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse größer ist als 3.500 kg.
Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf jeweils nicht mehr als 12.000 kg betragen!
Mindestalter: 18
Geltungsdauer: 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse C1
Beinhaltet Klasse: BE; D1E bei Besitz von D1
Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis
Klasse C
Fahrzeugart Schwere Lkw
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter: 21 Jahre
18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG
oder Berufsaubildung
Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
Beinhaltet Klasse: C1
Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis
Klasse CE
Fahrzeugart Lastzüge
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Mindestalter: 21 Jahre
18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG
oder Berufsaubildung
Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse C
Beinhaltet Klasse: C1E, BE, T;
D1E bei Besitz von Klasse D1;
DE bei Besitz von Klasse D
Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis
Klasse T
Fahrzeugart Landwirtschaftliche Zugmaschinen über 40 km/h bis 60 km/h; landwirtschaftliche, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
a) Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h,
b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende
Futtermischwagen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.
Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Altersstufung: Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt.
Mindestalter: 16 für bbH 40 km/h, 18 für bbH 60 km/h
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: L, AM
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Gabelstapler / Staplerschein
Fahrzeugart Flurförderzeuge (Gabelstapler)
Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand, insbesondere Gabelstapler, die zum Heben, Transportieren und Stapeln von Lasten in Lagerhallen, Logistikzentren, Industrie- und Produktionsbetrieben eingesetzt werden.
Der Staplerschein berechtigt zum Bedienen von Gabelstaplern nach DGUV Vorschrift 68.
Die Ausbildung umfasst eine theoretische und praktische Schulung sowie eine abschließende Prüfung.
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungsdauer: 1 – 2 Tage
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet: Bedienberechtigung für Gabelstapler / Flurförderzeuge
Sehvermögen: Ausreichendes Sehvermögen erforderlich
Erste Hilfe: nicht vorgeschrieben
Sonstige Unterlagen: Personalausweis, ggf. G25 Untersuchung (je nach Arbeitgeber)
