LKW Führerschein in Peine – Fahrschule A&O Berufskraftfahrer für Klasse C, CE, C1, C1E & T

Du möchtest einen LKW Führerschein in Peine machen?

Bei der Fahrschule A&O in Peine kannst du alle wichtigen LKW Führerscheinklassen erwerben – schnell, professionell und mit moderner Ausbildung.


Wir bilden Fahrschüler aus Peine und Umgebung für folgende Klassen aus:

Klasse C – LKW über 3,5 Tonnen

Klasse CE – LKW mit Anhänger

Klasse C1 – kleine LKW bis 7,5 Tonnen

Klasse C1E – C1 mit Anhänger

Klasse T – landwirtschaftliche Fahrzeuge


Zusätzlich bieten wir eine Gabelstaplerausbildung in Peine für Unternehmen und Privatpersonen an.


Der Prüfungsort befindet sich direkt in Peine, sodass du deine theoretische und praktische Prüfung ohne lange Wege absolvieren kannst.


Unsere erfahrenen Fahrlehrer bereiten dich optimal auf den LKW Führerschein in Peine vor – egal ob für den Einstieg als Berufskraftfahrer, für die Logistikbranche oder für landwirtschaftliche Fahrzeuge.



Vorteile bei Fahrschule A&O Berufskraftfahrer


- LKW Führerschein Ausbildung direkt in Peine

- Moderne LKW Fahrzeuge für die Ausbildung

- Prüfung direkt in Peine

- Flexible Ausbildung für Berufstätige

- Staplerschein Ausbildung möglich



Jetzt LKW Führerschein in Peine starten


Starte jetzt deine Ausbildung für den LKW Führerschein Klasse C oder CE in Peine bei der Fahrschule A&O Berufskraftfahrer


Kontaktiere uns für Beratung, Termine und Informationen zu Kosten, Ablauf und Voraussetzungen.


Klasse C1

Fahrzeugart Mittlere Lkw


Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.


Mindestalter:                     18

Geltungsdauer:                  5 Jahre

Vorbesitz erforderlich:     Ja, Klasse B

Beinhaltet Klasse:             keine

Sehvermögen:                   Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

Erste Hilfe:                         Erste-Hilfe-Kurs

Sonstige Unterlagen:       Ärztliches Zeugnis


Klasse C1E

Fahrzeugart Mittlere Lastzüge bis max. 12.000 kg zG


Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse größer ist als 3.500 kg. 

Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf jeweils nicht mehr als 12.000 kg betragen!


Mindestalter:                     18

Geltungsdauer:                  5 Jahre

Vorbesitz erforderlich:     Ja, Klasse C1

Beinhaltet Klasse:             BE; D1E bei Besitz von D1

Sehvermögen:                   Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

Erste Hilfe:                         Erste-Hilfe-Kurs

Sonstige Unterlagen:       Ärztliches Zeugnis



Klasse C

Fahrzeugart Schwere Lkw


Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. 

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.


Mindestalter:                       21 Jahre

                                              18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG 

                                              oder Berufsaubildung

Geltungsdauer:                   befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz erforderlich:      Ja, Klasse B

Beinhaltet Klasse:             C1

Sehvermögen:                    Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

Erste Hilfe:                      Erste-Hilfe-Kurs

Sonstige Unterlagen:        Ärztliches Zeugnis


Klasse CE

Fahrzeugart Lastzüge


Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.


Mindestalter:                 21 Jahre

                                    18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG 

                                    oder Berufsaubildung

Geltungsdauer:              befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz erforderlich:    Ja, Klasse C

Beinhaltet Klasse:          C1E, BE, T; 

                                    D1E bei Besitz von Klasse D1; 

                                    DE bei Besitz von Klasse D

Sehvermögen:               Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

Erste Hilfe:                    Erste-Hilfe-Kurs

Sonstige Unterlagen:      Ärztliches Zeugnis


Klasse T

Fahrzeugart Landwirtschaftliche Zugmaschinen über 40 km/h bis 60 km/h; landwirtschaftliche, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen

a)  Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h,

b)  selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende 

Futtermischwagen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.


Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.

Altersstufung: Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt.


Mindestalter:  16 für bbH 40 km/h, 18 für bbH 60 km/h

Geltungsdauer:  ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich:  NEIN

Beinhaltet Klasse:  L, AM

Sehvermögen:  Sehtest

Erste Hilfe:  Erste-Hilfe-Kurs


Gabelstapler / Staplerschein

Fahrzeugart Flurförderzeuge (Gabelstapler)


Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand, insbesondere Gabelstapler, die zum Heben, Transportieren und Stapeln von Lasten in Lagerhallen, Logistikzentren, Industrie- und Produktionsbetrieben eingesetzt werden.

Der Staplerschein berechtigt zum Bedienen von Gabelstaplern nach DGUV Vorschrift 68.


Die Ausbildung umfasst eine theoretische und praktische Schulung sowie eine abschließende Prüfung.



Mindestalter:            18 Jahre

Ausbildungsdauer:        1 – 2 Tage

Vorbesitz erforderlich:     Nein

Beinhaltet:              Bedienberechtigung für Gabelstapler / Flurförderzeuge

Sehvermögen:           Ausreichendes Sehvermögen erforderlich

Erste Hilfe:              nicht vorgeschrieben

Sonstige Unterlagen:     Personalausweis, ggf. G25 Untersuchung (je nach Arbeitgeber)


Für Allgemeine Fragen rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns eine E-Mail.